Um die Sicherheit Ihrer Produkte zu gewährleisten sind Sie als Hersteller, dazu zählen auch Importeure, verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Eine unvollständige oder nicht vorliegende Betriebsanleitung sowie eine fehlende Risikobeurteilung führen automatisch dazu, dass das Produkt als unsicher eingestuft wird und somit nicht in Verkehr gebracht werden darf.